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Saskia Frantzen, LL.M.

Stalking und was ihr dagegen tun könnt

Stalking und was ihr dagegen tun könnt

Als Anwältin für Opferrecht kann ich euch verschiedene rechtliche Möglichkeiten aufzeigen, um gegen Stalking vorzugehen:


Stalking - Polizei und einstweilige Verfügung

1. Kontaktiert zunächst die Polizei: Stalking ist strafbar und ihr solltet jede Belästigung oder Drohung der Polizei melden. Ihr könnt eine Anzeige wegen Nachstellung einreichen, damit die Strafverfolgungsbehörden Maßnahmen ergreifen können.


2. Beantragung einer einstweiligen Verfügung: Wenn ihr euch bedroht fühlt, könnt ihr in verschiedenen Fällen eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen. Diese verbietet dem Stalker, sich euch zu nähern, euch zu kontaktieren oder anderweitig mit euch zu interagieren. Verstöße gegen eine einstweilige Verfügung sind strafbar.


Stalking - Zivilklage und Hilfsorganisationen

3. Zivilklage: Ihr könnt auch eine Zivilklage gegen den Stalker wegen Belästigung, seelischem Schaden oder ähnlichem einreichen. Dies kann dazu dienen, Schadensersatz zu erhalten und den Stalker gerichtlich zu zwingen, euch in Ruhe zu lassen.


4. Hilfe von Opferhilfsorganisationen: Es gibt Organisationen, die Opfern von Straftaten Unterstützung bieten können. Diese Organisationen können euch rechtliche Beratung vermitteln, emotionale Unterstützung und Hilfe bei der Sicherung eures Zuhauses anbieten.


Es ist wichtig zu betonen, dass jede Art von Stalking durchaus ernst genommen werden sollte und dass es verschiedenste Unterstützung für Opfer gibt. Wenn ihr Opfer von Stalking seid, zögert nicht, rechtliche Schritte zu unternehmen und Hilfe von Behörden, Anwälten und Hilfsorganisationen in Anspruch zu nehmen!

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