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Das Opferentschädigungsgesetz

  • Saskia Frantzen, LL.M.
  • 13. Feb. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 21. Feb. 2024

Das Opferentschädigungsgesetz
Das Opferentschädigungsgesetz - Voraussetzung

Ihr seid Opfer einer Gewalttat geworden? Möglicherweise stehen euch Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) zu.


Wer Opfer einer Gewalttat wird, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach dem OEG. Hilfe ist dort erforderlich, wo das Opfer aufgrund einer körperlichen oder seelischen Schädigung daran gehindert ist, mit eigener Kraft seine Zukunft zu gestalten.


Neben den Geschädigten selbst können auch Hinterbliebene, wie Witwen und Witwer sowie Kinder und Eltern, Anspruch auf Leistungen haben. Dazu ist ein Antrag bei der örtlich zuständigen Versorgungsbehörde zu stellen. Dieser ist unabhängig von etwaigen Strafverfahren.


Das Opferentschädigungsgesetz - Leistung

Die Leistungen bemessen sich nach Umfang und Schwere der Schädigungsfolgen sowie dem jeweiligen Bedarf und setzen sich aus verschiedenen Einzelleistungen zusammen. Dabei umfasst der Leistungskatalog u.a. Heilbehandlungskosten, Rentenleistungen, Fürsorgeleistungen sowie Rehabilitations-maßnahmen.

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