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Saskia Frantzen, LL.M.

Der Ehevertrag

Der Ehevertrag

Sich vor oder kurz nach der Eheschließung mit u.a. finanziellen Fragen auseinanderzusetzen, mag vielen frisch Vermählten unromantisch erscheinen. Ein Ehevertrag verkürzt und vereinfacht den Scheidungsprozess allerdings regelmäßig und erspart dadurch meist Geld und Nerven!


Der Ehevertrag

Durch einen Ehevertrag können Paare ihre Vermögensaufteilung, Altersver-sorgung und Unterhaltsverpflichtungen individuell und frei gestalten. Es erfolgt lediglich eine gerichtliche Kontrolle im Hinblick darauf, ob eine gravierende Benachteiligung eines Partners gegeben ist.


Grundsätzlich hat der Gesetzgeber der Ehe das Modell der typischen Rollenverteilung zu Grunde gelegt: Ein Partner verdient, der andere kümmert sich um den Haushalt. Wenn von dieser Konstellation in der Ehe abgewichen wird oder große Vermögensunterschiede zwischen den Ehepartnern bestehen, kann es sein, dass die gesetzlichen Regelungen alleine nicht mehr passen.


Der Ehevertrag

Die Kosten des Ehevertrags sind von Fall zu Fall unterschiedlich, da sie zum einen von der Vermögenslage der Parteien und zum anderen vom Umfang der im Vertrag zu regelnden Gegenstände abhängig sind. Die Kosten bestehen i.d.R. aus Rechtsanwalts- und Notarkosten.


Klassischerweise wird ein Ehevertrag vor der Hochzeit geschlossen. Er kann aber problemlos auch noch zu einem beliebigen Zeitpunkt während der laufenden Ehe zwischen den Ehepartnern vereinbart werden.

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