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Deshalb berate und vertrete ich Sie gerichtlich und außergerichtlich
 

  • in einvernehmlichen oder streitigen Ehescheidungen,

  • in Trennungssituationen, bei der Verfassung von Eheverträgen,

  • bei Scheidungsvereinbarungen Scheidungsfolgenvereinbarungen,

  • im Sorgerecht & Umgangsrecht,

  • bei der Forderung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen

  • in der Abwicklung von Vermögensauseinandersetzungen,

  • in Gewaltschutzsachen

  • sowie in Fragen rund um die Abstammung und Adoption.

Im Familienrecht dreht sich alles um familiäre Bindungen. Die Themen sind dabei so vielfältig, wie auch ihre Lösungen: So geht es z. B. um die Ehe, die Wirkungen der Ehe und den Ehevertrag, aber auch um die Folgen einer Trennung oder Scheidung, wie den Zugewinnausgleich oder den Versorgungsausgleich. Daneben geht es u. a. um Fragen zum Unterhalt, um das Sorge-, Umgangs- und das Namensrecht oder auch Fragen im Zusammenhang mit Adoptionen. Mandant:innen stellen sich dabei oft die Frage, wie eine Scheidung abläuft, wer Anspruch auf Unterhalt hat und wann z. B. ein Ehevertrag Sinn ergibt? Antworten auf diese und viele andere Rechtsfragen im Zusammenhang mit Familie und Recht finden Sie bei mir.

Gerade das Familienrecht erfordert neben dem juristischen Fachwissen viel Herz, Menschlichkeit und Empathie. Aufgrund der enormen Tiefe und des Eindringens in den privaten Bereich, ist ein vertrauensvoller Umgang hier besonders wichtig. 
Deshalb ist es mir ein besonderes Anliegen, durch meine Beratung familiäre Konflikte, insbesondere gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Mit Ihnen zusammen erarbeite ich Strategien, um gemeinsam sicher und stets mit Blick auf das große Ganze auf Sie zugeschnittene optimale Lösungen zu finden.

Familienrecht

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